Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten
Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2022 – v. , BStBl 2022 I S. 251 .
Tegethoff, Das neue Verwaltungszustellungsrecht, JA 2007 S. 131.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1 § 412 AO modifiziert einen Teil der allgemein geltenden Vorschriften. Die Vorschrift ändert das Zustellungsverfahren, die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und die Kosten des Bußgeldverfahrens.
II. Anwendungsbereich
2Die Vorschrift gilt ausschließlich im steuerrechtlichen Bußgeldverfahren.
III. Verhältnis zu anderen Vorschriften
3Grundsätzlich gelten auch im steuerrechtlichen Bußgeldverfahren nach § 410 Abs. 1 AO die verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG (§§ 35 bis 110 OWiG). Außerdem werden nach § 410 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 AO Vorschriften aus dem Steuerstrafrecht herangezogen. Nach dem OWiG sind für den Fall, dass eine Landesbehörde einen Bußgeldbescheid erlässt, grundsätzlich die landesrechtlichen Vorschriften bzgl. der Zustellung, Vollstreckung und Kosten anzuwenden, für den Fall, dass eine Bundesbehörde tätig wird, ist hingegen grundsätzlich Bundesrecht maßgeblich. § 412 AO verdrängt diese Vorschriften und ordnet an, dass Landes- und Bunde...