Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer
Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2022 – v. , BStBl 2022 I S. 251 ; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen und andere Informationen gem. § 10 StBerG v. , BStBl 2014 I S. 1195.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1Zweck der Vorschrift ist es, den Sachversand der Berufskammern für das Bußgeldverfahren zu nutzen. Der jeweiligen Berufskammer wird daher vor Erlass des Bußgeldbescheids die Möglichkeit eingeräumt, die aus ihrer Sicht für die Entscheidung relevanten Punkte vorzubringen. In der Praxis wird sich hauptsächlich die Frage stellen, ob eine vorsätzliche oder eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Die Berufskammern können zur Klärung dieser Problematik mit ihrem Wissen im Hinblick auf die einzuhaltenden Berufspflichten beitragen. Da es sich demzufolge bei § 411 AO nicht ausschließlich um eine Schutzvorschrift für den Betroffenen handelt, nach Nr. 115 Abs. 3 AStBV auf die Anhörung der zuständigen Kammer nicht verzichtet werden, auch wenn der Betroffene dies beantragt .
II. Anwendungsbereich
2Die Norm...