Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 329 Zwangsgeld
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Das Zwangsgeld ist das in der Praxis am häufigsten eingesetzte Zwangsmittel; i. d. R. stellt dies den geringsten Eingriff in die Rechte des Steuerpflichtigen dar (zum Verhältnis der Zwangsmittel zueinander s. Zugmaier/Nöcker/Schwaiger, § 328 AO Rz. 17).
Es ist sowohl für Handlungen, Duldungen und Unterlassungen einsetzbar. Irrelevant ist, ob vertretbare oder unvertretbare Handlungen erzwungen werden sollen (anders § 11 Abs. 1 VwVG bei dem ein Vorrang der Ersatzvornahme bei vertretbaren Handlungen greift).
Zur Abgrenzung zum Verzögerungsgeld s. Zugmaier/Nöcker/Schwaiger, § 328 AO Rz. 3.
B. Systematische Kommentierung
I. Allgemeine Voraussetzungen
2Zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Voraussetzungen der jeweiligen Verfahrensschritte s. Zugmaier/Nöcker/Schwaiger, § 328 AO Rz. 6 ff., zur Zwangsgeldandrohung s. Zugmaier/Nöcker/Schwaiger, § 332 AO Rz. 3, zur Zwangsgeldfestsetzung s. Zugmaier/Nöcker/Schwaiger, § 333 AO Rz. 3.
Die Zwangsgeldandrohung als auch die Zwangsgeldfestsetzung muss sich
auf eine konkrete Pflicht beziehen; bei mehrfacher Pflichtverletzung sind mehrere Zwangsmittel parallel für die jeweilige Pflichtverlet...