Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
A. Allgemeine Erläuterungen
1Die Regelung des § 14 AO enthält die Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für sämtliche Steuerarten. Die Rechtsfolgen, die aus dem Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs resultieren, ergeben sich aus § 64 AO und den Einzelsteuergesetzen. Im Allgemeinen führt die Existenz eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dazu, dass eine vorgesehene Steuerbefreiung oder andere Vergünstigung nicht greift und stattdessen eine (partielle) Steuerpflicht besteht. Die Regelung dient insofern der Wahrung von Wettbewerbsneutralität.
2In den folgenden Fällen lässt § 14 AO eine steuerliche Begünstigung entfallen und dient als Anknüpfungsmerkmal einer Steuerpflicht:
Kein Werbungskostenabzug aus Beiträgen an Berufsstände und sonstige Berufsverbände, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG).
Fehlende Körperschaftsteuerbefreiung für
Körperschaften, die wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG i. V. m. § 64 Abs. 1 AO),
Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter sowie kommunale Spitzenverbände oder ähnliche Aufgaben wahrnehmende juristische Personen des öffentlichen R...