Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 374 Steuerhehlerei
Küper, Die Absatzhilfe des Hehlers zwischen Täterschaft und Beihilfe Grundfragen einer irregulären Beteiligungsform eine steuerrechtliche Betrachtung unter Berücksichtigung steuerstrafrechtlicher Aspekte, JZ 2015 S. 1032; Middendorp, Verbringen von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, ZfZ 2011 S. 197; Weidemann, Tabaksteuerstrafrecht, wistra 2012 S. 49.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung
1§ 374 AO ist dem Hehlereitatbestand des § 259 StGB nachgebildet worden und stimmt im wesentlichen wörtlich mit ihm überein, daher kann in weiten Teilen zur Auslegung des § 374 AO auf die Rechtsprechung, die zu § 259 StGB ergangen ist, zurück gegriffen werden. § 374 AO soll ähnlich wie § 259 StGB, den durch die Vortat eines anderen geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands bekämpfen, der durch den Täter zum eigenen Nutzen aufrechterhalten wird. Das Tatunrecht der Sachhehlerei besteht in der Aufrechterhaltung, also der Perpetuierung einer vom Vortäter geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage durch Zusammenwirken mit diesem. Die Steuerhehlerei stellt hingegen in auf die Aufrechterhaltung, also die Restitutionsvereitelung eines vom Vor...