Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 10 GrStG Steuerschuldner
Eisele, Die Grundsteuer, , NWB LAAAA-74507; Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor! Teil I: Kernaussagen/Verfahrensfragen/Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer B, , NWB ZAAAH-21376; Gehrmann, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, infoCenter, NWB IAAAA-88434; Leopold/Madle/Rader, AO, § 44, NWB AAAAC-32690; Rössler/Troll, BewG, 2019; V, NWB HAAAA-82267.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 10 GrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Zweck der Vorschrift ist die Bestimmung des Steuerschuldners. Als Ausfluss des Stichtagsprinzips ist ein Steuerschuldner derjenige, dem das Grundstück bei Feststellung des Grundsteuerwertes zugerechnet wird. Unterjährige Änderungen der Eigentumsverhältnisse führen erst zu Beginn des folgenden Kalenderjahres zu einer Änderung der Steuerschuldnerschaft.
2Abs. 2 regelt, dass bei Zurechnung des Grundstücks auf mehrere Personen diese Gesamtschuldner für die Grundsteuer sind.
3–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6Die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil des ...