Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 121 Begründung des Verwaltungsakts

Stefan Henk (September 2024)
Hinweise:

AEAO zu § 121, § 126.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1§ 121 Abs. 1 AO verpflichtet die Behörden grundsätzlich dazu, Verwaltungsakte, die auf schriftlichem oder elektronischem Weg erlassen oder bestätigt wurden, mit einer Begründung zu versehen. Die Begründungspflicht dient der Verwirklichung des gem. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) gewährleisteten Rechtsschutzes gegen öffentliche Hoheitsakte. Der Betroffene kann Rechtsschutz nur dann effektiv in Anspruch nehmen, wenn er weiß, wie die Behörde ihren Verwaltungsakt rechtfertigt und auf welche Rechtsgrundlagen sie ihn stützt. Dem Bürger wird damit nicht angelastet, überhaupt erst eine geeignete Rechtsgrundlage seinerseits zu suchen. Der Begründungszwang gilt jedoch gem. § 121 Abs. 1 2. Halbsatz AO nur dann, wenn die Begründung für das Verständnis seitens des Betroffenen erforderlich ist. Er gilt generell nicht für mündl...

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