Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 47 Erlöschen

Dr. Rita Vogt (Oktober 2021)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift

1 Die Vorschrift zählt nur die wichtigsten Erlöschenstatbestände für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis auf (§§ 37, 38 AO – Geldleistungsansprüche), sie ist aber nicht abschließend („insbesondere“). § 47 AO definiert selbst nicht die Voraussetzungen unter denen die Ansprüche erlöschen.

§ 47 AO kann auch bei anderen Geldleistungsansprüchen anwendbar sein, für die die Vorschriften der AO entsprechend gelten, wie z. B. das Kindergeld etc.

2Erlöschen bedeutet, dass das Steuerschuldverhältnis beendet wird und wegfällt. Ein erloschener Anspruch kann nicht wieder aufleben und darf nicht mehr festgesetzt werden.

3Vom Erlöschen erfasst wird grundsätzlich der materiell-rechtliche Anspruch, ob und in welcher Höhe dieser festgesetzt wurde, ist für das Erlöschen ohne Bedeutung. Somit kann auch eine Zahlung vor Festsetzung des Anspruchs geleistet werden. Diese ist demnach keine Leistung ohne rechtlichen Grund. Ebenso wenig steht dem Erlöschen entgegen, dass der Anspruch noch nicht fällig gewesen ist.

II. Geltungsbereich

4Da ...

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