Leasing: Deckelung des
Entnahmewerts bei privater Nutzung eines überwiegend betrieblich
genutzten Kraftfahrzeugs
Leitsatz
Für Deckelung des Entnahmewerts bei privater Nutzung eines
überwiegend betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs auf die Höhe der
in diesem Veranlagungszeitraum tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben
besteht keine gesetzliche Grundlage.
Ein Anspruch auf Anwendung der Billigkeitsregelung besteht
nicht, wenn bei einem geleasten Fahrzeug die monatlichen Fahrzeugkosten
unter Einbeziehung der über die Laufzeit des Leasingvertrages verteilten
Sonderzahlung höher sind als 1% des Listenpreises.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2020 S. 506 DStR 2020 S. 6 Nr. 36 DStRE 2020 S. 1089 Nr. 18 EFG 2020 S. 519 Nr. 7 EStB 2020 S. 275 Nr. 7 KÖSDI 2020 S. 21719 Nr. 5 AAAAH-43380
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