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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 08-09 | Firmenwagen: BFH verwirft das Steuersparmodell „Kostendeckelung bei Leasingfahrzeugen und EÜR”

Eine beim Vertragsabschluss geleistete Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen ist laut Bundesfinanzhof für Zwecke der Kostendeckelung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Mit dieser Entscheidung ist der Bundesfinanzhof der Linie der Finanzverwaltung gefolgt und hat eine früher bei Vier-Drei-Rechnern beliebte Gestaltung verworfen.

Eine beim Vertragsabschluss geleistete Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen ist für Zwecke der Kostendeckelung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. – Mit dieser Entscheidung ist der Bundesfinanzhof der Linie der Finanzverwaltung gefolgt und hat eine früher bei Vier-Drei-Rechnern beliebte Gestaltung verworfen. – Das wollen wir uns nun etwas genauer ansehen.

Die Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung – also zur Begrenzung der pauschalen Wertansätze bei der 1-%-Regelung – findet sich in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jah...