Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 177 Berichtigung von materiellen Fehlern
Von Wedelstädt, Fehlerberichtigungen anlässlich der Änderung von Steuerbescheiden, AO-StB 2008 S. 103; Hundt-Eßwein, Berichtigung materieller Fehler nach § 177 AO – Wie weit reicht die Begrenzungswirkung der Norm?, DStR 2007 S. 751; F. Kirchof, Rückkehr der Gesamtaufrollung? – Die neue Rechtsprechung des BFH zu § 177 AO, DStR 2007 S. 2284.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 § 177 AO regelt nach seiner Überschrift die Berichtigung von materiellen Fehlern. Eine entsprechende Bestimmung gab es in der RAO nicht. Dabei ist diese Überschrift insofern durchaus missverständlich, da nicht jeder materieller Fehler eine Durchbrechung der Bestandskraft ermöglicht, sondern die Bestimmung dies nur in einem bestimmten Umfang ermöglicht. Gleichwohl dient die Norm der Herbeiführung von Einzelfallgerechtigkeit. Die Norm steht hierbei selbständig neben den übrigen Regelungen zur Durchbrechung der Bestandskraft von Steuerbescheiden nach §§ 172 ff. AO. Damit gilt § 177 AO auch für Messbetragsbescheide oder Vorauszahlungsbescheide und Feststellungsbescheid. Die Norm findet aber auf die sonstigen Verwaltungsakte, da diese nach den §§ 130 ff. AO zurückgenommen oder berichtigt werden müssen. Bei eine...