Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 109 Verlängerung von Fristen
AEAO zu § 109 AO i. d. F. gemäß (IV A 3 – S 0062/22/10006:001, BStBl 2023 I S. 184)..
Urban, Der Antrag auf Fristverlängerung im Besteuerungsverfahren, DStR 1999 S. 1550; Eichhorn, Zur Rechtmäßigkeit der Vorabanforderung von Steuererklärungen, DStR 2009 S. 1887; Luer/Lühn, Die vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen – ihre Voraussetzungen und ihre Grenzen, BB 2012 S. 2019; Kohlhaas, Abwehr vorzeitiger Anforderung von Steuererklärungen durch das Finanzamt, Stbg 2014 S. 349; Baum Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Teil 2: Steuererklärungsfristen, Fristverlängerung und Verspätungszuschlag, NWB 2016 S. 2706.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 § 109 AO regelt die Verlängerung von Fristen. Insofern hat diese Bestimmung eine erhebliche Relevanz für die Praxis. Eine entsprechende Regelung bestand zu Zeiten der Geltung der RAO in § 83 RAO. Entsprechende Bestimmungen für andere Bereiche des öffentlichen Rechts finden sich in § 31 Abs. 7 VwVfG und § 26 Abs. 7 SGB X. Umfassend geändert wurde die Bestimmung letztmalig mit Wirkung für die Besteuerungszeiträume ab 2018 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Zudem wurde durch das Gesetz zur weite...