Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln
AEAO – keine Regelung.
Welzer, Steuer- und zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Spielervermittlern, NWB 2018 S. 1602, NWB TAAAG-84027.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Die Vorschrift bringt die Wertneutralität des Steuerrechts zur Geltung und stellt klar, dass sich die Besteuerung grundsätzlich wertungsindifferent nur nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet. Das heißt, sowohl die Besteuerung des Vorgangs als auch entsprechende Steuerbegünstigungen treten grds. ungeachtet der Tatsache eines gesetzes- oder sittenwidrigen Verhaltens ein. Die Norm ist somit Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und dient der Steuergerechtigkeit.
II. Geltungsbereich
2§ 40 AO gilt für alle Steuerarten und alle Ansprüche aus dem Steuerverhältnis gem. § 37 AO. Für Zölle und EUSt findet Art. 83 UZK i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG Anwendung. Art. 83 UZK sieht in Abs. 2 entgegen § 40 AO bei vorschriftswidriger Einfuhr von Falschgeld, Suchtstoffen und psychotropen Substanzen vom Entstehen einer Zollschuld und EUSt ab.
III. Verhältnis zu anderen Vorschriften
3§ 40 AO steht im Hinblick auf den Grundsatz „nemo tenetur“ im S...