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NWB Nr. 33 vom Seite 3009 Fach 3c Seite 5335

ABC: N 2 . Nießbrauch

EStG §§ 4, 7, 7b, 9, 13, 15, 21


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Inhaltsübersicht
  I. Grundsätze zur Zurechnung der Einkünfte bei Nießbrauchsbestellung
II. Nießbrauch an Unternehmen
III. Nießbrauch an Grundstücken/Gebäuden
IV. Nießbrauchsbestellung zugunsten minderjähriger Kinder
  V. Abzugsfähigkeit von Aufwendungen
VI. AfA-Berechtigung und Bemessungsgrundlage

I. Grundsätze zur Zurechnung der Einkünfte bei Nießbrauchsbestellung

Ausgaben, die dem Nießbraucher in Ausübung seines Nießbrauchsrechts entstehen, sind stl. nur abz., wenn die Erträge dem Nießbraucher stl. zuzurechnen sind.

Zivilrechtlich stehen die Erträge aus dem Nießbrauch (Nb) dem Nießbrauchsberechtigten zu. Dem folgt das ESt-Recht nur, wenn der Nießbraucher den Tatbestand der Einkünfteerzielung i. S. des § 2 Abs. 1 EStG verwirklicht ( BStBl 1981 II 295); das zwischen nahen Angehörigen vereinbarte Nb-Recht muß ernsthaft S. 3010gewollt und tatsächlich durchgeführt werden ( BStBl 1986 II 713). S. a. -> Ehegatten II 1; -> Familie II. Liegen diese Voraussetzungen vor, sind dem Nießbraucher die Erträge auch dann zuzurechnen, wenn er die Ausübung des Nb gem. § 1059 Satz 2 BGB einem anderen überläßt ( BStBl 1972 II 347); s. a. BStBl 1983 II 502