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NWB Nr. 48 vom Seite 4471 Fach 3 Seite 10909

Zur Abschaffung des Zwei-Konten-Modells durch § 4 Abs. 4a EStG

von Prof. Dr. Siegbert F. Seeger, Hannover

Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) ist rückwirkend in Kraft getreten. Vorankündigungen gab es schon im Jahre 1998. Darauf gründet sich die Einschätzung, das Gesetz werde verfassungsrechtlichen Angriffen wegen unzulässiger Rückwirkung standhalten. Diese Erwartung erscheint deshalb gerechtfertigt, weil die Rechtsprechung des BVerfG zur Zulässigkeit der sog. unechten Rückwirkung unscharf und extensiv ist und weil die Bundesregierung sich jedenfalls wegen des zuvor stark gesunkenen Aufkommens der Einkommensteuer zur Rechtfertigung auf wesentliche Gründe des Gemeinwohls berufen wird (s. dazu Wermeckes, DStZ 1999 S. 479).

I. Neuregelung des Schuldzinsenabzugs

Die neue Regelung zur Einschränkung des Schuldzinsenabzugs (§ 4 Abs. 4a, § 9 Abs. 5 EStG) soll dazu dienen, die entgegen der ständigen Rechtsprechung des BStBl 1990 II S. 817; v. , BStBl 1998 II S. 193) als Mißbrauch empfundene Verwendung des sog. Zwei-Konten-Modells zu verhindern (vgl. Herzig/Dinkelbach, BB 1999 S. 1136, 1137).

1. Zwei-Konten-Modell

Das Zwei-Konten-Modell zielt darauf ab, beim Einzelunternehmer Entnahmen durch Zahlung von im Haben geführten betrieblichen Bankkonten zu bewirken, Betriebsausgaben hingegen von im Soll geführten betrieblichen Bankkont...