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Konkurrenz und Anwendungsfragen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG
Entstrickung unter Beteiligung gewerblich geprägter Personengesellschaften
Die Entstrickungsbesteuerung wirft nach wie vor eine Reihe von Anwendungsfragen auf. Unter der Annahme, dass der Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG im Zusammenspiel mit der Bildung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG sowohl einer verfassungsrechtlichen als auch einer europarechtlichen Überprüfung standhält, sind hiervon insbesondere gewerblich geprägte Personengesellschaften betroffen. Bei ihnen erscheint insbesondere fraglich, in welchem Umfang die Entstrickungsbesteuerung eine Realisation stiller Reserven auslöst. Hinzu kommen Konkurrenzsituationen zu den Vorschriften der § 15a, § 4 Abs. 4a, § 34a EStG sowie § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 ErbStG, bei denen ungeklärt ist, ob ihre Rechtsfolgen durch eine Entstrickung ausgelöst werden können. Der Beitrag setzt sich mit diesen Anwendungsfragen auseinander.
Die Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt zu einer Reihe von Anwendungsproblemen. Hier sind insbesondere Fälle zu nennen, in denen die Norm auf gewerblich geprägte Personengesellschaften nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG trifft. Zwar ist mittlerweile geklärt, dass die rein nationale Fiktion als gewerbliche Einkünfte nicht auf das Abkommensrecht durchschlägt. Dennoch wirft diese Konstellation die Frage nach der bilanziellen Behandlung der aufgedeckten stillen Reserven und des Ausgle...