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IWB Nr. 21 vom Seite 780

Entstrickungsbesteuerung

Dr. Benjamin S. Cortez, StB, ist Partner der Kanzlei Schlecht und Partner am Standort Stuttgart; StB Sebastian Schmidt, Steuerkanzlei Wetter, Wetter (Ruhr)

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Allgemeines

[i]Einschränkung oder Ende der BesteuerungsmöglichkeitDas Konzept der Entstrickungsbesteuerung beabsichtigt die steuerliche Erfassung stiller Reserven bei Austritt aus der deutschen (unbeschränkten oder beschränkten) Steuerpflicht. Eine allgemeine gesetzliche Definition des Begriffs der „Entstrickung“ existiert im deutschen Steuerrecht nicht. So meint die Entstrickung, dass ein bestehendes (deutsches) Besteuerungsrecht bzw. die Möglichkeit einer Besteuerung stiller Reserven vollständig oder zumindest teilweise erlischt. Diese Einschränkung der Besteuerungsmöglichkeit kann sich entweder aus dem Ausscheiden des Steuersubjekts (subjektbezogene Entstrickung) oder des Steuerobjekts (objektbezogene Entstrickung) aus der Steuerpflicht ergeben.

Die Regelungen der Entstrickungsbesteuerung nehmen in systematischer Hinsicht eine zentrale Stellung ein. Folglich konkretisiert sich mit ihnen die Abgrenzung der Besteuerungshoheit...