Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 351 Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte

Stefan Holzner (März 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

Hinweise:

AEAO zu § 351 v, BStBl 2014 I S. 290, zuletzt geändert durch BStBl 2021 I S. 128.

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1 Sinn und Zweck des § 351 Abs. 1 AO ist die Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen, der Rechtssicherheit sowie der Wahrung der Bestandskraft von Verwaltungsakten, indem eine Besserstellung der Steuerpflichtigen verhindert wird, denen durch Anfechtung eines Änderungsbescheids keine verfahrensrechtlich bessere Situation zuzugestehen ist, als bei Eintritt der (formellen) Bestandskraft des geänderten Bescheids bestand. Zwar ist die Finanzbehörde durch den Einspruch gegen den Änderungsbescheid in der Lage, den Sachverhalt vollumfänglich zu überprüfen; eine Änderung kann indes nur in dem Umfang erfolgen, in dem der angefochtene Änderungsbescheid vom ursprün...

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