Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 45 Gesamtrechtsnachfolge
Klein, Rechtsnachfolge im Steuerrecht, NWB 2002 S. 695; Schmalbach, Erbfall, infoCenter, NWB BAAAB-03394; Jesse, Einspruch und Klage im Steuerrecht, 4. Aufl. 2017; Vogt, Rechtsnachfolge im Steuerrecht – Zur Nachfolgefähigkeit einkommensteuer- und umsatzsteuerrechtlicher Positionen, Diss. 2007, DWS Verlag, Berlin.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1§ 45 AO schafft keinen eigenen steuerrechtlichen Nachfolgetatbestand, sondern setzt eine nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu bestimmende Gesamtrechtsnachfolge (s. →Rz. 2) voraus. Die Bestimmung befasst sich somit ausschließlich mit den steuerrechtlichen Folgen bei Vorliegen einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge.
2Ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ergibt sich somit nicht aus dem Steuerrecht selbst, sondern muss zunächst unter Heranziehung der einschlägigen Vorschriften des bürgerlichen Rechts festgestellt werden.
3 § 45 AO regelt zudem nur den Übergang bereits entstandener materieller Ansprüche, aus dem Steuerschuldverhältnis gem. § 37 AO an. Materielle Ansprüche sind in diesem Fall Forderungen und Schulden. Wann diese s...