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StuB Nr. 11 vom Seite 407

Vollverzinsung verfassungsgemäß?

StB Michael Seifert, Troisdorf

Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Der IX. Senat des NWB RAAAG-83530 (Kurzinfo StuB 2018 S. 415, in dieser Ausgabe) in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung (kurz: AdV) gewährt.

Praxishinweis

Die Entscheidung ist zu §§ 233a, 238 AO ergangen. Danach betragen die Zinsen für jeden Monat 0,5 % einer nachzuzahlenden oder zu erstattenden Steuer. Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung vereinnahmte der Fiskus im Bereich der Zinsen nach § 233a AO in den letzten Jahren mehr als 2 Mrd. €.

Der Entscheidungsfall: Im Streitfall setzte das FA die von den Antragstellern für das Jahr 2009 zu entrichtende Einkommensteuer zunächst auf 159.139 € fest. Im Anschluss an eine Außenprüfung änderte das FA am die Einkommensteuerfestsetzung auf 2.143.939 €. Nachzuzahlen war eine Steuer von 1.984.800 €.

Das FA verlangte zudem in dem mit der Steuerfestsetzung verbundenen Zinsbescheid für den Zeitraum vom bis Nachzahlungszinsen i. H. von 240.831 €. Die Antragsteller begehren die AdV des Zinsbescheids, da die Höhe der Zinsen vo...