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Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
BFH hält den Zinssatz für rechtmäßig
Die Abgabenordnung sieht für Nachzahlungszinsen einen Zinssatz von 6 % p. a. vor, und zwar für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen. Aufgrund des seit Jahren deutlich niedrigeren Zinsniveaus stellt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Zinssatzes.
Sachverhalt des Besprechungsfalls
Für den Kläger wurden für 2011 Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen und entsprechend bei den Vorauszahlungen berücksichtigt. Nach erfolgreichem Einspruchsverfahren wurden stattdessen zutreffend Einkünfte aus selbständiger Arbeit angesetzt. Dies führte zu einer Steuernachzahlung und Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % p. a. Der Steuerpflichtige legte gegen die Zinsfestsetzung Einspruch ein und beantrage hilfsweise deren Erlass. Das Finanzamt bewilligte einen Teilerlass, der dem Steuerpflichtigen zu gering war. Das Finanzgericht wies die Klage ab, der BFH ist dem Finanzgericht gefolgt.
Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
Der Gesetzgeber hat aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum, weil Steuergesetze in der Regel Massenvorgänge des Wirtschaftslebens betreffen, Sachverhalte, an die sie dieselben steuerrechtlichen Folgen knüpfen, typisieren und dabei in weitem Umfang di...