Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 25 Verständigungsverfahren

Claudia Rademacher-Gottwald, Lüthi (November 2009)

Erläuterungen

Lüthi

1Art. 25 Abs. 2 entspricht der Fassung von Art. 25 Abs. 1 OECD-MA 1963. Entgegen dem Wortlaut des geltenden OECD-MA kann sich der Steuerpflichtige nicht auch an den Staat wenden, dessen Staatszugehörigkeit er besitzt, wenn er eine Verletzung der Gleichbehandlung nach Art. 24 Abs. 1 geltend machen will. Auch sieht der Absatz keine Frist vor für die Einreichung des Gesuches auf Einleitung des Verständigungsverfahrens.

2Abs. 2 entspricht Art. 25 Abs. 2 1. Satz OECD-MA; die Bestimmung, wonach die Verständigungsregelung ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen ist, fehlt.

3Abs. 3 entspricht Art. 25 Abs. 3 OECD-MA.

4Abs. 4 entspricht der Fassung von Art. 25. Abs. 4 OECD-MA 1977; inhaltlich weicht er damit nur unwesentlich vom geltenden OECD-MA ab.