Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 23 Beseitigung der Doppelbesteuerung

Claudia Rademacher-Gottwald, Grotherr (November 2009)

Erläuterungen

Grotherr
I. Inhalt der Abkommensvorschrift

1Art. 23 befaßt sich mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung im jeweiligen Wohnsitzstaat einer abkommensberechtigten Person, wenn sowohl der Quellen- bzw. Belegenheitsstaat als auch der Wohnsitzstaat für die betreffenden Einkünfte und Vermögenswerte nach den Zuteilungsnormen des Abkommens (Art. 6 bis 22) ein Besteuerungsrecht hat („können … besteuert werden”). In dem Fall hat der Wohnsitzstaat die Doppelbesteuerung durch Freistellung und/oder Anrechnung auszugleichen (zur allgemeinen Erläuterung vgl. Art. 23 OECD-MA Rn. 1 ff.).

II. Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat Deutschland (Abs. 1)
1. Anwendung der Freistellungsmethode
a) Steuern vom Einkommen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag)
aa) Anwendungsfälle für die Freistellungsmethode (Abs. 1 Buchst. a Satz 1)

2Von der deutschen Steuerpflicht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbeertragst...