Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Lehrer, Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (November 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Die an Lehrer und Forscher entrichteten Vergütungen sind im Gaststaat befreit, wenn

  • die Lehrer und Forscher während ihres Aufenthaltes im Gastland weiterhin im anderen Vertragsstaat ansässig sind oder dort unmittelbar vor der Einreise ins Gastland ansässig waren,

  • der Aufenthalt höchstens 2 Jahre dauert,

  • der Aufenthalt fortgeschrittene Studien oder Forschungsarbeiten oder die Ausübung einer Lehrtätigkeit an einer anerkannten Universität, Hochschule oder anderen ähnlichen, nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Anstalt bezweckt, und

  • die Vergütungen nicht aus dem Gastland stammen.

2Hervorzuheben ist, daß nach Art. 20 Abs. 1 eine Person – im Unterschied zu Art. 1 und 4 – nicht in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sein muß. Es genügt, wenn sie unmittelbar vor dem Aufenthalt im Gastland im Entsendestaat ansässig war (vgl. Prokisch, in: Vogel, DBA, Art. 15 Rn. 102; ders., IWB, F. 3 Gr. 3 S. 1100; Korn/Debatin, Doppelbesteuerung, DBA-China, Anm. 2a zu Art. 20; Arthur Andersen (Hrsg.), DBA-USA, Art. 20 Rn. 11; a. M. Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, DBA-Schweiz, Art. 20 Anm. 21 und Korn/Debatin, a. a. O., DBA-Ungarn, Art. 20 Anm. 2a). Für di...