Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 27 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Prof. Adrian Cloer (Januar 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Allgemeines

1Mitglieder diplomatischer Missionen sowie konsularischer Vertretungen sollen steuerlich durch die Vorschriften des DBA Tschechien nicht schlechter gestellt werden als durch die allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Vereinbarungen.

2Einstweilen frei

II. Vergleich mit dem OECD-MA

3Die Vorschrift basiert auf Art. 27 OECD-MA 1963 und entspricht Art. 28 OECD-MA 2017 sinngemäß.

4 Einstweilen frei

III. Änderungen durch das Mehrseitige Übereinkommen

5Aus dem Mehrseitigen Übereinkommen ergeben sich keine Änderungen für Art. 27 DBA Tschechien.

6Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung

7Siehe dazu Kommentierung Art. 28 zu OECD-MK, Rz. 1 ff., sowie Oellerich in GKGK, DBA, Art. 28 OCED-MA Rz. 1 ff.