Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 14 Selbständige Arbeit

Prof. Adrian Cloer (Januar 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Allgemeines

1Art. 14 DBA Tschechien grenzt die Besteuerungsrechte bei selbständiger Arbeit im grenzüberschreitenden Kontext ab.

2Einstweilen frei

II. Vergleich zum OECD-MA

3Art. 14 DBA Tschechien orientiert sich – mit einer geringfügigen Abweichung – an dem OECD-MA 1963. Diese Vorschrift stellte das OECD-Muster bis zur Überarbeitung durch das OECD-MA 2000 dar, in dem die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in den Unternehmenseinkünften aufgingen.

4Einstweilen frei

III. Änderungen durch das Mehrseitige Übereinkommen

5Aus dem Mehrseitigen Übereinkommen ergeben sich keine Änderungen für Art. 14 DBA Tschechien.

6Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Art. 14 Abs. 1 DBA Tschechien

7Die Besteuerung der Einkünfte aus einem freien Beruf oder selbständiger Tätigkeit erfolgt grds. im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Ein Quellenbesteuerungsrecht besteht dagegen, wenn eine feste Einrichtung im anderen Staat vorhanden ist und dieser die Einkünfte zuzurechnen sind.

II. Art. 14 Abs. 1 DBA Tschechien

8Art. 14 Abs. 2 DBA Tschechien definiert den Begriff „freier Beruf“. Im Unterschied zum OECD-MA 1963 wird nicht der Buchsachverständige – in der englischen Sprache accountant – genannt. Dies ist im Hinblick auf die beispielhafte Aufzählung der Berufe aber nicht entscheidend (vgl. im Übrigen Richter i...