Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 10 Verbundene Dividenden

Prof. Adrian Cloer (Januar 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Allgemeines

1Art. 10 gewährt dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht bei grenzüberschreitenden Dividendenausschüttungen. Die Regelungen orientieren sich am OECD-MA 1963, daher bestehen in einigen Detailaspekten Unterschiede. Weiterhin besteht entsprechend damaliger deutscher Abkommenspraxis eine Suspensionsklausel (siehe → Rz. 12).

2Einstweilen frei

II. Vergleich zum OECD-MA

3Der Artikel entspricht mit Ausnahme des Abs. 3 im Wesentlichen dem OECD-MA 1963 und weicht somit u. a. in Formulierung und Wortwahl vom OECD-MA 2017 ab.

4Einstweilen frei

III. Änderungen durch das Mehrseitige Übereinkommen

5Aus dem Mehrseitigen Übereinkommen ergeben sich keine Änderungen für Art. 10 DBA Tschechien.

6Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Art. 10 Abs. 1 DBA Tschechien

7Abs. 1 entspricht dem OECD-MA 2017 (entspricht auch OECD-MA 1963) (vgl. Grützner in GKGK, DBA, Art. 10 OECD-MA Rz. 38 ff.).

II. Art. 10 Abs. 2 DBA Tschechien

8Die Quellensteuerbeschränkung wird durch den Wortlaut der Vorschrift nicht auf den Nutzungsberechtigten beschränkt, sondern kommt dem Dividendenempfänger zugute. Ungeachtet dessen ergeben sich weder aus deutscher noch aus tschechischer Sicht abweichende Rechtsfolgen, da insoweit die allgemeinen Missbrauchsgrundsätze ...