Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 8 Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Sabine Hellwege (November 2021)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 8 Abs. 1 entspricht Art. 8 DBA Spanien a. F. Die weiteren Absätze wurden neu eingeführt. Damit wurde bis auf Art. 8 Abs. 3 das DBA dem Art. 8 OECD-MA weitestgehend angepasst.

2Art. 8 Abs. 4 stellt die verkürzte Fassung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. h DBA Spanien a. F. dar. Die Neufassung des Abkommens erwähnt neben den Gewinnen aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen die Gewinne aus dem Betrieb von Schiffen, die der Binnenschifffahrt dienen. Art. 8 Abs. 3 beschreibt, welche Gewinne der Begriff „Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen, Luftfahrzeugen oder Binnenschiffen“ ebenfalls erfasst.

3Art. 8 Abs. 5 geht weiter als Art. 8 Abs. 4 OECD-MA und schreibt vor, dass die Abs. 1 und 2 auch auf Gewinne aus Beteiligungen an einem Pool, einer Betriebsgemeinschaft oder einer internationalen Betriebsstelle Anwendung finden.