Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 26 Verständigungsverfahren

Gabriel Hörnicke, Prof. Dr. René Matteotti (Oktober 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Streitige Fragen, die sich aus einer dem Abkommen widersprechenden Besteuerung oder der abweichenden Auslegung des Abkommens durch die Vertragsstaaten ergeben, können über das Verständigungs- und Konsultationsverfahren sowie hilfsweise das Schiedsverfahren gem. Art. 26 DBA Schweiz beigelegt werden.

2Das antragsgebundene Verständigungsverfahren kann gem. Art. 26 Abs. 1 DBA Schweiz dann von dem Steuerpflichtigen angestrebt werden, wenn die steuerliche Behandlung durch einen oder beide Vertragsstaaten den Bestimmungen des Abkommens widerspricht. Im deutsch-schweizerischen Verhältnis sind hierbei regelmäßig Fragen der Besteuerung unselbständig Erwerbstätiger i. S. der Art. 15 und 15a DBA Schweiz zu diskutieren. Die zuständige Finanz- bzw. Steuerbehörde bemüht sich sodann mit ihrem Pendant im anderen Vertragsstaat gem. Art. 26 Abs. 2 DBA Schweiz um eine einvernehmliche Lösung der Streitfrage und eine entsprechende Vermeidung der Doppelbesteuerung.

3Die Finanz- und Steuerbehörden bemühen sich außerdem gem. Art. 26 Abs. 3 Satz 1 DBA Schweiz im Rahmen eines Konsultationsverfahrens, das in einem Verwaltungsabkommen mündet, um die einvernehmliche Klärung von Auslegungsfrage...