Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 17 Künstler, Sportler und Artisten

Gabriel Hörnicke, Prof. Dr. René Matteotti (Oktober 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Einkünfte, die berufsmäßige Künstler, Sportler und Artisten für ihre in dieser Eigenschaft ausgeübte Tätigkeit beziehen, können gem. Art. 17 Abs. 1 DBA Schweiz in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Art. 17 Abs. 1 DBA Schweiz entfaltet Vorrang gegenüber den allgemeineren Regelungen der Art. 7, 14 oder 15 DBA Schweiz und gilt auch dann, wenn die Einkünfte ansonsten als gewerblich, freiberuflich oder aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit stammend zu beurteilen und diesfalls lediglich aufgrund einer Betriebsstätte (Art. 7 Abs. 1 DBA Schweiz), einer ständigen Einrichtung (Art. 14 Abs. 1 DBA Schweiz) oder der 183-Tage-Klausel (Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz) im Tätigkeitsstaat zu besteuern wären. Eine Ausnahme der Bestimmung des Art. 17 Abs. 1 DBA Schweiz gilt gem. Art. 17 Abs. 2 DBA Schweiz für berufsmäßige Künstler, die sich in erheblichem Umfang aus öffentlichen Mitteln ihres Ansässigkeitsstaates finanzieren. Das Besteuerungsrecht an Einkünften dieser Künstler ist sodann nach den Art. 7, 14 und 15 DBA Schweiz zuzuweisen.

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

2Art. 17 Abs. 1 DBA Schweiz entspricht inhaltlich Art. 17 OECD-MA 2017. Die Bestimmungen des Art. 17 Abs. 1 Satz DBA Schweiz sind in Art. 17 Abs. 1 OECD-MA enthalten, wobei Letzterer den Vorbehalt nicht für Art. 7 und 14, sondern allein Art. 15 OECD-MA statuiert. Z...