Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 25 Schuldenabzug

Claudia Rademacher-Gottwald, Bellstedt, Foerster (März 2009)

I. Inhalt der Vorschrift

Bellstedt
Foerster

1Die Vorschrift regelt, in welchem Staat von welchem Vermögen welche Schulden abgezogen werden müssen. Sie ordnet den Schuldenabzug an und stellt ihn nicht nur in das Belieben der Staaten. Der Steuerpflichtige kann sich unmittelbar auf diese Vorschrift berufen, da sie ihn begünstigt und nicht belastet.

2Zusammen betrachtet läuft Art. 25 auf einen Steuerverzicht des Wohnsitzstaates des Erwerbers zugunsten des Wohnsitzstaates des Erblassers hinaus. Da dessen Schuldenquote bis zu Null gehen kann, kann seine entsprechend höhere Steuer bei Anrechnung die entsprechend niedrigere Steuer des Wohnsitzstaates des Erwerbers zwar ausgleichen, aber der Schuldenabzug ist verbraucht. Der Fehler liegt im System: Das Rohvermögen wird beiden Staaten zur Besteuerung zugewiesen, die Schulden vorrangig dem Wohnsitzstaat des Erwerbers, also kann der andere Staat das ihm verbliebene „schuldenfreie” Rohvermögen voll besteuern. Das kann zu enteignungsgleichen Wirkungen führen.

3Die Vorschrift geht nicht so weit, den Begriff „Schulden” zu definieren oder etwa den Staaten vorzuschreiben, daß eine Verpflichtung, die nach nationalem Recht keine abzugsfähige Schuld ist, allei...