Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 15 Unselbständige Arbeit

Prof. Dr. Adrian Cloer (Juni 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 15 DBA Polen regelt die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Vorbehaltlich besonderer Regelungen (Art. 16–19) erfolgt die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Arbeitsnehmers. Abweichend hiervon erfolgt die Besteuerung im Tätigkeitsstaat (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. mit Satz 2 DBA Polen), sofern nicht die Voraussetzungen des Abs. 2 kumulativ vorliegen. Diese – auch unter dem Begriff der 183-Tage-Regelung bekannte – Intensitätsschwelle schließt die Besteuerung des Tätigkeitsstaats unter bestimmten Voraussetzungen aus.

2Für Arbeitnehmer auf Verkehrsmitteln (Seeschiffe und Luftfahrzeuge im internationalen Verkehr und Binnenschiffe) sowie Leiharbeitnehmer bestehen in Abs. 3 und 4 befindliche, gegenüber Abs. 1 und 2 vorrangige Besteuerungsregeln. Abs. 3 räumt das Besteuerungsrecht dem Ausübungsstaat der Tätigkeit zu und Abs. 4 dem Geschäftsleitungsstaat.

3–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

5Für Abs. 1 ergeben sich im Vergleich zum OECD-MA seit der Fassung 1998 grds. keine Unterschiede. Anders als im OECD-MA erfolgt der ausdrückliche Vorrang j...