Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

Claudia Rademacher-Gottwald, Büge (März 2009)

Erläuterungen

Büge
I. Vergleich mit Art. 2 OECD-MA

1Art. 2 DBA-Mexiko entspricht Art. 2 OECD-MA. Auf die Kommentierung zu Art. 2 OECD-MA wird hingewiesen.

2Einstweilen frei

II. Übersicht über die dem DBA unterliegenden mexikanischen Steuern
1. Steuerkatalog des DBA

3Der Katalog des Art. 2 Abs. 3 Buchst. a des Abkommens listet die unter das Abkommen fallenden Steuern auf. Die im Steuerkatalog genannte mexikanische Einkommensteuer (Impuesto sobre la renta) umfaßt die Einkommensteuer natürlicher Personen und die Körperschaftsteuer juristischer Personen. Damit entspricht der Steuerkatalog des DBA den Steuern, die gegenwärtig in Mexiko erhoben werden.

2. Finanzverfassung

4Die Vereinigten Staaten von Mexiko sind ein Staatenbund mit 31 Bundesstaaten und einem Bundesdistrikt. Die Bundesstaaten und der Bundesdistrikt besitzen eigene Verfassungen, aus denen eigene Gesetzgebungskompetenzen abgeleitet werden. Nach der Bundesverfas...