Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 18 Künstler und Sportler

Claudia Rademacher-Gottwald, Maßbaum (März 2009)

Erläuterungen

Maßbaum
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA

1Art. 18 Abs. 1 und 2 DBA-Jugoslawien weichen vom Wortlaut, nicht aber vom Regelungsgehalt des Art. 17 Abs. 1 und 2 OECD-MA ab. Beide Absätze enthalten als Begriffsmerkmal für die den Einkünften zugrundeliegenden Tätigkeiten den „Unterhaltungskünstler”.

2Abs. 3 enthält eine eigene Regelung für den Kulturaustausch. Sie knüpft an eine im Rahmen eines gebilligten Kultur- oder Sportaustauschprogramms ausgeübte Tätigkeit an. Folge dieser Regelung ist, daß die Einkünfte von der Besteuerung im Tätigkeitsstaat ausgenommen sind.

II. Abweichungen von Art. 17 OECD-MA
1. „Unterhaltungskünstler” als Oberbegriff

3Abweichend von Art. 17 Abs. 1 OECD-MA erfaßt Art. 18 Abs. 1 DBA-Jugoslawien die von den Künstlern und Sportlern ausgeübten Tätigkeiten, die der Erzielung der Einkünfte zugrundeliegen, unter dem Oberbegriff „Unterhaltungskünstler”, ohne daß darunter ein anderer Regelungsbereich zu verstehen ist. Dieser Begriff schließt entgegen seinem Wortlaut auch Sportler ein (ebenso: Schrettl, a. a. O., S. 259). Das ergibt sich aus dem Zusammenhang der Begriffsbestimmung, Im Anschluß an die Aufzählung beispielhaft genannter Tätigkeiten folgt „ode...