Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Andere Einkünfte

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2019)

Erläuterungen

1Bei Art. 20 handelt es sich um eine Ergänzungsnorm. Sie bezieht sich als Auffangklausel auf Einkünfte, die in den anderen Verteilungsartikeln nicht adressiert werden. Die Regelung stimmt weitgehend mit Art. 21 OECD-MA 2014/2017 überein.

2Gemäß Abs. 1 können andere Einkünfte unabhängig von ihrer Herkunft – insbesondere also auch Drittstaatseinkünfte – ausschließlich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Abs. 2 formuliert einen Betriebsstättenvorbehalt. Abs. 3 findet im Musterabkommen keine unmittelbare Grundlage, ist jedoch im Musterkommentar angelegt.