Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 28 Inkrafttreten

Dr. Patrick Satish, Regina Maulberger (Juni 2024)

Erläuterungen

Satish/Maulberger
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 28 DBA Indien enthält Regelungen über das Inkrafttreten des Abkommens.

2In Art. 28 Abs. 1 DBA Indien wird ein gegenseitiger Notenwechsel der beiden Vertragsstaaten über die Erfüllung der nationalen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens gefordert.

3In Art. 28 Abs. 2 DBA Indien werden die zeitlichen Bestimmungen für das Inkrafttreten des Abkommens jeweils für die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Indien festgelegt.

4In Art. 28 Abs. 3 DBA Indien wird klargestellt, dass das zugrundeliegende Abkommen das vorherige Abkommen vom sowie das Protokoll vom ablöst.

5–7Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

8Art. 28 DBA Indien weicht vom OECD-MA ab. Während das OECD-MA eine Ratifikation des Abkommens erfordert, bedarf es nach Art. 28 Abs. 1 DBA Indien eines Notenwechsels, in dem die Erfüllung der nationalen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens bestätigt wird. Ferner tritt das Abkommen nach dem OECD-MA mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Hingegen tritt das DBA Indien nach Art. 28 Abs. 2 DBA Indien auf der Grundlage zeitlicher Bestimmungen in Kraft, die sich an dem Beginn des jeweiligen Veranlagungszeitraumes bzw. Steue...