Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 10 Dividenden

Dr. Patrick Satish, Regina Maulberger (August 2023)

Erläuterungen

Satish/Maulberger
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Mit Art. 10 DBA Indien werden Regelungen zur Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden einer in einem Vertragsstaat (Quellenstaat) ansässigen Gesellschaft an den im anderen Vertragsstaat ansässigen Dividendenempfänger getroffen. Nach der Konzeption der Vorschrift wird grds. die Besteuerung des Empfängers einer Dividende festgelegt, auch wenn dem Quellenstaat der Höhe nach ein beschränktes Quellensteuerrecht zusteht. Durch Art. 10 DBA Indien wird nicht die laufende Besteuerung der auszuschüttenden Gewinne einer Gesellschaft vor der Ausschüttung berührt, da sich diese jeweils nach dem nationalen Steuerrecht Deutschlands oder Indiens richtet. Dies wird in Art. 10 Abs. 2 Satz 2 DBA Indien ausdrücklich klargestellt. Insofern kommt es dem Grunde nach zu einer doppelten steuerlichen Belastung.

2In Art. 10 Abs. 1 DBA Indien wird das Besteuerungsrecht für Dividenden dem Ansässigkeitsstaat des Ausschüttungsempfängers zugeordnet. Allerdings bestimmt Art. 10 Abs. 2 DBA Indien, dass der Quellenstaat ebenfalls dem Grunde nach ein Besteuerungsrecht hat, welches der Höhe nach beschränkt ist. Die Beschränkung kann aber unter den Voraussetzungen der Nr. 4 des Protokolls aufgehoben werden. Der Art. 10 Abs. 3 DBA Indien e...