Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 24 Einschränkung der Abkommensvergünstigung

Suttner (Januar 2020)

Erläuterungen

A. Allgemeines

1 Art. 24 DBA Großbritannien hat im OECD-MA 2017 keine Entsprechung.

2Dieser Artikel ist einer Besonderheit des Steuerrechts des Vereinigten Königreichs geschuldet, nämlich der sog. Remittance-Basis-Besteuerung für natürliche Personen. Steuerpflichtige, die im Vereinigten Königreich nach dem dortigen Steuerrecht ihren Wohnsitz („residence“), aber nicht ihren Heimatwohnsitz („domicile“) haben, können diesem Besteuerungsregime unterliegen.

3Kommt die Remittance-Basis-Besteuerung zur Anwendung, unterliegen bestimmte ausländische Einkünfte erst der Besteuerung im Vereinigten Königreich, soweit sie dorthin überwiesen („remitted“) oder anderweitig dort bezogen werden. Ansonsten bleiben diese Einkünfte im Vereinigten Königreich steuerlich außer Ansatz. Zu den Einkünften, die diesem Besteuerungsverfahren unterliegen können, gehören Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Einnahmen aus der Vermietung aus ausländischen Quellen sowie Veräußerungsgewinne.

4Die Anwendung der Remittance-Basis-Besteuerung ist – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – abhängig von der Zahlung einer (hohen) Gebühr, der sog. Remittance Basis Charge (RBC), die der Steuerpflichtige an den briti...