Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel XI Einkünfte aus Arbeit

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke, Maßbaum, Vogelgesang, Wilke, Vogelgesang (März 2009)

Erläuterungen

I. Übersicht, Begriffsdefinitionen
Wilke

1Art. XI DBA-Griechenland faßt in einem Artikel Regelungen über die Besteuerung der Einkünfte aus Arbeit zusammen, die im OECD-MA in unterschiedlichen Artikeln geregelt sind, nämlich in

  • Art. XI Abs. 1 Satz 1, 2 = Art. 14 OECD-MA: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

  • Art. XI Abs. 2, 3, 5 und 6 = Art. 15 OECD-MA: Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • Art. XI Abs. 4 = Art. 16 OECD-MA: Einkünfte aus der Tätigkeit als Aufsichts- oder Verwaltungsrat

  • Art. XI Abs. 1 Satz 3 = Art. 17 OECD-MA; Einkünfte als Künstler oder Sportler

2Die Mehrzahl der in Art. XI DBA-Griechenland verwandten Begriffe ist an anderer Stelle erläutert:

  • zum Begriff „Person” – natürliche und juristische Person – vgl. Art. II Abs. 1 Nr. 2

  • zur Ansässigkeit einer natürlichen Person vgl. Art. II Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, b

  • zur Ansässigkeit einer juristischen Person vgl. Art. II Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, c

Der Begriff „Vertragsstaat” ist im Abkommen nicht erläutert.

II. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

3Der Text des Art. XI Abs. 1 Satz 1 weicht sprachlich vom Text des OECD-MA ab, ohne daß damit eine sachliche Änderung gegenüber dem OECD-MA verbunden ist. Erfaßt werden von der Regelung die Einkünfte aus einem freien Beruf oder aus einer son...