Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 4 Ansässige Personen

Christian Kuth, Benjamin Feindt (August 2021)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 4 DBA Dänemark enthält Regelungen zur Ansässigkeit von natürlichen und juristischen Personen für Teil II (Einkommen- und Vermögensteuern) und Teil III (Erbschaft- und Schenkungsteuern) des Abkommens.

2Abs. 1 enthält die Definition des Ansässigkeitsbegriffs. Abs. 2 enthält eine Kollisionsregelung für natürliche Personen für die Fälle, in denen nach Prüfung des Abs. 1 eine Ansässigkeit in beiden Vertragsstaaten vorliegt (Fall der sog. Doppelansässigkeit). Abs. 3 enthält eine Kollisionsnorm für juristische Personen. Ziel von Abs. 2 und 3: Jede Person soll abkommensrechtlich entweder in Deutschland oder in Dänemark, nicht aber in beiden Vertragsstaaten ansässig sein.

3Neben Art. 4 beinhaltet das Abkommen die folgenden weiteren Normen zur Ansässigkeit.

  • Art. 27 DBA Dänemark fingiert in bestimmten Fällen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Ansässigkeit – siehe dazu Kuth/Bödecker in GKGK, DBA, Art. 27 DBA Dänemark Rz. 1 ff.

  • Art. 47 Abs. 3 enthält eine Ansässigkeitsfiktion für Mitglieder diplomatischer Missionen, konsularischer oder ständiger Vertretungen eines Vertragsstaates.

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