Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 2 Geltungsbereich des Abkommens

Christian Kuth, Benjamin Feindt (Oktober 2022)

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 2 DBA Dänemark regelt den Geltungsbereich des Abkommens. Abs. 1–3 behandeln die Frage, für welche Steuern das Abkommen Anwendung findet (sachlicher Anwendungsbereich), während Art. 4 DBA Dänemark sich damit befasst, für welche Personen (natürliche und juristische) das DBA anzuwenden ist (persönlicher Anwendungsbereich).

2Abs. 2 verweist auf die Anlage zum DBA. In dieser Anlage sind die zum Zeitpunkt des DBA-Beschlusses bestehenden Steuern aufgeführt, für die das Abkommen gilt.

3–4Einstweilen frei.

II. Abweichungen vom OECD-MA bzw. OECD-MA ErbSt 1982

5Art. 2 DBA Dänemark ist im Wesentlichen eine Zusammenfassung der Art. 2 und 3 OECD-MA 2017 (Einkommen- und Vermögensteuern) und der Art. 1 und 2 OECD-MA ErbSt 1982 (Erbschaft- und Schenkungsteuern). Da das DBA Dänemark beide Steuerarten behandelt, beinhaltet Art. 2 Regelungen zum Anwendungsbereich für Einkommen-/Vermögensteuern sowie Erbschaft-/Schenkungsteuern.

6Für weitere Hinweise zu Unterschieden zu den OECD-Regelwerken siehe die Kommentierungen der einzelnen Absätze.

7–8Einstweilen frei.

III. Abweichungen durch das Protokoll vom

9Durch das Änderungsprotokoll wird Abs. 3 des DBA Dänemark um die Mitteilungspflicht ergänzt. Diese war vorher in Art. 1 aufgeführt, we...