DBA-Kommentar
2024
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Artikel 24 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Erläuterungen
Literatur: Flick/Krabbe, Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Brasilien, hrsg. v. Deutsch-Südamerikanische Bank AG, 2. Aufl., Hamburg 1982; Krabbe, Fiktive Steueranrechnung nach dem DBA-Brasilien, DB 1976, 746; ders., Übersicht über das deutsch-brasilianische Doppelbesteuerungsabkommen, DB 1974, 1641; Schnetgöke, Die fiktive Quellensteueranrechnung bei Dividendeneinkünften aus Brasilien im Rahmen der §§ 20, 34c EStG, FR 1988, 578; Weidmann, Anrechnung und Abzug fiktiver Steuerbeträge, Die Bank 1989, 539; ders., Anrechnung und Abzug von fiktiven Steuerbeträgen bei ausländischen Zinseinkünften, Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen, Hefte zur Internationalen Besteuerung, Heft 64.
I. Inhalt der Vorschrift
1Art. 24 DBA-Brasilien befaßt sich mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung im jeweiligen Wohnsitzstaat einer abkommensberechtigten Person, wenn sowohl der Quellen- bzw. Belegenheitsstaat als auch der Wohnsitzstaat für die betreffenden Einkünfte und Vermögenswerte nach den Zuteilungsnormen des Abkommens (Art. 6 bis 23) ein Besteuerungsrecht hat („können … besteuert werden”). In dem Fall hat der Wohnsitzstaat die Doppelbesteuerung durch Freistellung und/oder Anr...