Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 11 Zinsen

Claudia Rademacher-Gottwald, Portner (März 2009)

Erläuterungen

Portner

1Art. 11 Abs. 1 DBA-Brasilien legt dem OECD-MA entsprechend fest, daß Zinsen im Wohnsitzstaat besteuert werden können.

2Art. 11 Abs. 2 DBA-Brasilien regelt, ebenfalls dem OECD-MA entsprechend, daß der Quellenstaat ein eingeschränktes Recht zur Besteuerung von Zinsen hat. Das Besteue­rungsrecht ist auf 15 % des Bruttobetrages der Zinsen beschränkt. Eine weitere Beschränkung auf 10 % des Bruttobetrages gilt, wenn Empfänger der Zinsen eine Bank ist und das Darlehen für eine Dauer von mindestens 7 Jahren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Industrieausrüstungen, mit der Planung, dem Erwerb und der Montage von industriellen oder wirtschaftlichen Einrichtungen sowie der Finanzierung öffentlicher Arbeiten gewährt wird. Mit dieser Vorschrift sollen die genannten Investitionsvorhaben gefördert werden, indem in Anbetracht der hohen Refinanzierungskosten im internationalen Kreditgeschäft auf eine Besteuerung der Zinsen an der Quelle verzichtet wird.

3Art. 11 Abs. 3 DBA-Brasilien enthält eine Regelung, wonach Zinsen im Quellenstaat von der Steuer befreit sind, wenn die Zinsen an die Regierung des anderen Vertragsstaates oder einer seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden. Ebenso befreit sin...