Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 30 Inkrafttreten

Thorsten Wagemann (September 2024)

Erläuterungen

Wagemann
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Die Vorschrift regelt die Anforderungen an das Inkrafttreten des DBA Belgien. Hierzu ist nach Art. 30 Abs. 1 DBA Belgien eine Ratifikation erforderlich. Art. 30 Abs. 2 DBA Belgien regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens und enthält Detailregelungen hierzu, insbesondere für Abzugssteuern.

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

2Art. 30 Abs. 1 DBA Belgien stimmt inhaltlich mit Art. 31 Nr. 1 OECD-MA überein. Der in Art. 30 Abs. 2 DBA Belgien geregelte Zeitpunkt des Inkrafttretens weicht von Art. 31 Nr. 2 OECD-MA ab.

3–7Einstweilen frei

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

8Es liegen keine Abweichungen vor.

9–13Einstweilen frei

IV. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

14Deutschland hat das DBA Belgien nicht als Covered Tax Agreement (CTA) ausgewählt, damit findet das MLI auf das Abkommen keine Anwendung.

15–19Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Ratifizierung (Art. 30 Abs. 1 DBA Belgien)

20Art. 30 Abs. 1 DBA Belgien sah für das Inkrafttreten die Ratifikation und den Austausch der Ratifikationsurkunden in der damaligen Bundeshauptstaat Bonn vor. Generelle Regelungen über die Zustimmung zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die auch für den Abschluss von DBA gelten, enthält das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (...