Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 14 Freie Berufe

Thorsten Wagemann (September 2024)

Erläuterungen

Wagemann
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 14 Abs. 1 DBA Belgien weist das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus freien Berufen oder ähnlichen selbständigen Tätigkeiten dem Tätigkeitsstaat zu. Verfügt der Tätige aber im anderen Staat über eine feste Einrichtung, können die Einkünfte dort besteuert werden, insoweit diese der festen Einrichtung zugerechnet werden können.

2Art. 14 Abs. 2 DBA Belgien definiert hierbei den Begriff des freien Berufs.

3–7Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

8Der entsprechende Art. 14 OECD-MA wurde im Jahr 2000 aufgehoben, damit ging der bisherige Anwendungsbereich von Art. 14 OECD-MA vollständig in Art. 7 OECD-MA auf.

9Die VHG-DBA enthält keine eigene Regelung für Einkünfte aus freien Berufen. Entsprechende Einkünfte unterfallen Art. 7 OECD-MA.

10–14Einstweilen frei

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

15Es liegen keine Abweichungen vor.

16–20Einstweilen frei

IV. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

21Deutschland hat das DBA Belgien nicht als Covered Tax Agreement (CTA) ausgewählt, damit findet das MLI auf das Abkommen keine Anwendung.

22–26Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates (Art. 14 Abs. 1 DBA Belgien)

27Art. 14 DBA Belgien ist...