Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 7 Unternehmensgewinne

Thorsten Wagemann (September 2024)

Erläuterungen

Wagemann
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 7 DBA Belgien ist die zentrale Abkommensnorm zur Regelung von internationalen unternehmerischen Tätigkeiten zwischen den Vertragsstaaten. Zentral ist hierbei das in Art. 7 Abs. 1 DBA Belgien niedergelegte Betriebsstättenprinzip zur Festlegung der Be­steuerungsrechte. Nicht jeder Bezug von unternehmerischen Einkünften eines Unternehmens aus einem Staat zum anderen Staat eröffnet dort bereits ein Besteuerungsrecht. Nur wenn Unternehmensergebnisse von einem Unternehmen in einem der Staaten einer im anderen Staat belegenen Betriebsstätte nach Art. 5 DBA Belgien zugewiesen werden können, besteht eine Besteuerungsrecht des anderen Staates für diese Einkünfte.

2Weitere Regelungen zur Ergebnisabgrenzung und -aufteilung findet sich in Art. 7 Abs. 2–6 DBA Belgien.

3Art. 7 Abs. 7 DBA Belgien legt den Anwendungsvorrang anderer DBA-Normen gegenüber Art. 7 DBA Belgien fest.

4–8Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

9Art. 7 DBA Belgien entspricht mit Ausnahme des Abs. 4 beinahe wörtlich dem OECD-MA 2008. Eine Besonderheit ist die Regelung in Art. 7 Abs. 4 DBA Belgien hinsichtlich der Zulässigkeit von Schätzungen.

10Die Änderungen im Rahmen des Authorized OECD Approach (AOA) im OECD-MA 2017 wurden im DBA Belgien nicht umgese...