Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich

Thorsten Wagemann (September 2024)

Erläuterungen

Wagemann
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Der Art. 1 DBA Belgien entspricht wörtlich dem Art. 1 Abs. 1 OECD-MA. Die Ergänzungen in Art. 1 Abs. 2 und 3 OECD-MA durch das OECD-Update 2017 wurden noch nicht nachvollzogen.

2Regelungsgegenstand ist der subjektive Anwendungsbereich des Abkommens. Zentral wird hierbei die Ansässigkeit einer Person in einem der beiden oder in beiden Vertragsstaaten zur Bestimmung des persönlichen Abkommensschutzes angeknüpft. Dieser hängt davon ab, ob ein Steuersubjekt in den subjektiven Anwendungsbereich des Abkommens fällt.

3–7Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

8Art. 1 DBA Belgien entspricht dem Art. 1 VHG-DBA

9–13Einstweilen frei

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

14Gegenüber dem Abkommen i. d. F. des Zusatzabkommens vom bestehen keine Unterschiede.

15–19Einstweilen frei

IV. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument (MLI)

20Deutschland hat das DBA Belgien nicht als Covered Tax Agreement (CTA) ausgewählt, damit findet das MLI auf das Abkommen keine Anwendung.

21–25 Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung

26Zum Begriff der „Person“ ist Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 DBA Belgien heranzuziehen. Der Begriff der „Ansässigkeit“ richtet sich nach...