Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 23 Vermögen

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (März 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin

1Art. 23 Abs. 1 bis 3 DBA-Ägypten entsprechen weitgehend den diesbezüglichen Regelungen in Art. 22 Abs. 1 bis 3 OECD-MA.

2Eine Art. 22 Abs. 3 OECD-MA entsprechende Auffangklausel für sonstiges Vermögen fehlt. Dies bedeutet, dass beide Vertragsstaaten nach ihrem jeweiligen innerstaatlichen Steuerrecht Vermögen vom Steuerpflichtigen uneingeschränkt besteuern dürfen. Der Ausgleich einer Doppelbesteuerung richtet sich ggf. nach Art. 24.