Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 5 Betriebsstätte

Claudia Rademacher-Gottwald, Günkel (März 2009)

Erläuterungen

Günkel
I. Allgemeines

1Aufbau und Inhalt der Betriebsstättendefinition von Art. 5 DBA-Ägypten entsprechen weitgehend Art. 5 OECD-MA. Deshalb kann auf die dortige Kommentierung verwiesen werden. Abweichungen ergeben sich lediglich hinsichtlich der für die Betriebsstättenbegründung erforderlichen Dauer einer Bauausführung oder Montage (Abs. 3) sowie für Versicherungsbetriebsstätten (Abs. 6).

II. Bauausführungen und Montagen

2Abweichend von Art. 5 Abs. 3 OECD-MA lässt Abs. 3 von Art. 5 DBA-Ägypten schon eine sechsmonatige Dauer einer Bauausführung oder Montage zur Begründung einer Betriebsstätte genügen.

III. Versicherungsbetriebsstätten

3Abs. 6 von Art. 5 DBA-Ägypten bestimmt, dass Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die in einem der Vertragsstaaten durch eine Person, die nicht unabhängiger Vertreter ist, Prämien einziehen oder Risiken versichern, so behandelt werden, als hätten sie eine Betriebsstätte in dem Vertragsstaat begründet. Es kommt also nicht auf das tatsächliche Vorhandensein einer festen Geschäftseinrichtung oder eines abhängigen Vertreters mit Abschlussvollmacht an. Nr. 39 OECD-MK überlässt es den bilateralen Vereinbarungen, für Versicherungsunternehmen eine Sonderregelung vorzusehen. Davon haben die Vertragsstaaten im DBA-Ägypten Gebrauch gemacht.