Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 15 Lizenzgebühren

Prof. Dr. rer. pol. Cornelia Kraft (November 2017)

Erläuterungen

Cornelia Kraft
A. Überblick über die Vorschrift

1Art. 15 Abs. 4 DBA-Frankreich hat durch das Zusatzabkommen v. insoweit eine Änderung erfahren, als der bisherige Abs. 4 aufgehoben wurde. Die darin bislang enthaltene Regelung bezüglich des Besteuerungsrechts für die Gewinne aus der Veräußerung von Gütern oder Rechten, die den Lizenzgebühren zugrunde liegen, ist jetzt in Art. 7 Abs. 5 DBA-Frankreich integriert. Der bisherige Abs. 5 (Betriebsstättenvorbehalt) wurde dadurch zu Abs. 4.

2Durch Art. 15 DBA-Frankreich wird die ausschließliche Besteuerung von Lizenzgebühren im Ansässigkeitsstaat des Empfängers von Lizenzgebühren geregelt. Insoweit entspricht er weitgehend Art. 12 OECD-MA/VHG-DBA, geht aber auf andere Sondertatbestände ein als die Abkommensmuster.

3Art. 15 Abs. 1 DBA-Frankreich entspricht weitgehend Art. 12 Abs. 1 OECD-MA/VHG-DBA, geht aber insoweit darüber hinaus, als er auch eine Definition der Lizenzgebühren enthält. Somit deckt er inhaltlich auch Art. 12 Abs. 2 OECD-MA/VHG-DBA ab.

4Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich erweitert die Definition der Lizenzgebühren, indem den Lizenzgebühren Mieten und ähnliche Vergütungen für die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer o...